In unserer Praxis arbeiten wir mit folgenden Regelbehandlungszeiten:
- Krankengymnastik: | 20 – 25 min. (GKV: 15 – 25 min.) |
- Manuelle Therapie: | 20 – 25 min. (GKV: 20 – 25 min.) |
- Krankengymnastik PNF/Bobath: | 25 min. (GKV: 25 min.) |
- klassische Massage: | 15 min. (GKV: 15 min.) |
- Kältetherapie/Traktion: | Teil der krankengymnastischen Behandlung |
- Ultraschall: | 5 – 10 min. |
- Lymphdrainage: | 30, 45 oder 60 min. gem. Verordnungszeit |
Die in Klammern gesetzten Zeiten entssprechen den vorgegebenen Regelbehandlungszeiten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Bitte beachten Sie, dass Patientenaufklärung, Anamnese, Befundung sowie Behandlungsdokumentation Teil der Behandlungszeiten sind. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen.
Bitte bringen Sie Ihre vom Arzt erstellte Verordnung zum ersten Termin mit.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die von Ihrem Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) auf Richtigkeit gem. der gültigen Heilmittelrichtlinie zu prüfen. Ein Rezept, das nicht den Vorgaben dieser Heilmittelrichtlinie entspricht, wird von der Krankenkasse grundsätzlich nicht anerkannt und somit unsere Behandlung auch nicht bezahlt. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, wenn wir das Rezept gegebenenfalls nicht annehmen können. In einem solchen Fall bitten wir Sie, die Verordnung von Ihrem Arzt ändern zu lassen. Diese Änderungen müssen immer mit Stempel und Unterschrift des Arztes versehen sein.
Grundsätzlich übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Heilmittelbehandlung nicht vollständig. Deshalb ist von Ihnen ein Eigenanteil (Zuzahlung) für das Rezept zu zahlen. Dieser liegt bei
10 € für die Verordnung zuzüglich
10 % der Behandlungskosten
Dieser Eigenanteil ist bis spätestens zum Ende der Behandlungsserie in der Praxis zu bezahlen.
Sollten Sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, so bitten wir Sie, diese zum ersten Termin mitzubringen und uns vorzulegen. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Wenn es sich bei Ihrer Heilmittelverordnung um ein Rezept “außerhalb des Regelfalles” (Kreuz im Kästchen VAR auf Ihrem Rezept) handelt und Sie zugleich Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen AOK, Innungskrankenkassen (IKK) sowie vieler Betriebskrankenkassen sind, dann muss Ihre Verordnung gegebenenfalls vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Erst nach erfolgter Genehmigung sind physiotherapeutische Behandlungen möglich.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Verordnungen der Genehmigungspflicht Ihrer Krankenkasse unterliegen, dann sprechen Sie uns bitte vorher an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung erhalten haben, dann muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Dies gilt nicht, wenn Ihr Arzt in der Rubrik “spätester Behandlungsbeginn” auf Ihrem Rezept einen späteren Termin vorgibt. Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen maximal 10 Tage liegen.
Grundsätzlich vereinbaren wir vor Behandlungsbeginn mit Ihnen die Termine. Hierfür erhalten Sie einen Terminzettel. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nur so ist es uns möglich, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Bei nicht erfolgter vorheriger Absage sind wir leider gezwungen, Ihnen den ausgefallenen Termin zu Ihrem jeweiligen Kassensatz in Rechnung zu stellen.
Unsere Anmeldung ist nicht den ganzen Tag mit einer Rezeptionskraft besetzt. Auch ist es uns nicht möglich, während den Behandlungen Telefongespräche entgegenzunehmen oder persönliche Terminabsprachen zu treffen. Wir haben deshalb einen Anrufbeantworter, auf den Sie Ihren Namen und Telefonnummer sprechen können. geschaltet. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis.
Grundsätzlich erreichen Sie uns in den Zeiten:
Montags | 8:00 – 17:00 Uhr |
Dienstags | 7:15 – 19:00 Uhr |
Mittwochs | 7:15 – 19:00 Uhr |
Donnerstags | 7:15 – 19:00 Uhr |
Freitags | 7:15 – 18:00 Uhr |